Allgemeine Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen für die Tiroler Meisterschaften
und Landesmeisterschaften 2022
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Die Tiroler Landesmeisterschaften und Tiroler Meisterschaften werden in den einzelnen Sparten und
Disziplinen bei bestimmten, im Tiroler Turnierkalender verzeichneten Turnieren ausgetragen.
Turniere außerhalb von Tirol können nur in begründeten Fällen als Austragungsorte für Tiroler
Meisterschaften herangezogenwerden.
Die Vergabe der Meisterschaften erfolgt bei der Turniertermin-Sitzung durch die jeweiligen
Referenten und wird durch den Vorstand des TPSV bestätigt.
Die Austragung der Meisterschaft ist auch im Rahmen offener Bewerbe des betreffenden Turniers
möglich.
In allen Meisterschaften dürfen Reiter, Fahrer, Voltigierer nur mit einem Pferd (Gespann) starten
(ausgenommen Mannschaftsmeisterschaft).
Die Startreihenfolge ist in allen Meisterschaftsbewerben durch Los zu ermitteln. Wird eine Meisterschaft im Rahmen eines offenen Bewerbes ausgetragen, so haben die Meisterschaftsbewerber in der
gelosten Startfolge zu Beginn der Prüfung zu starten, außer Mannschaftsmeisterschaften.
In allen Meisterschaften, die in 2 Teilbewerben ausgetragen werden, ist im zweiten Bewerb in
gestürzter Reihenfolge der Ergebnisliste des ersten Bewerbes zu starten, oder die Startfolge erneut
zu losen.
In den Mannschaftsbewerben wird die Startfolge der Mannschaften durch das Los ermittelt, während die Reihenfolge innerhalb der Mannschaft gegebenenfalls durch den Mannschaftsführer zu bestimmen ist. Die einer Mannschaft angehörenden Reiter und Pferde sind spätestens bei
Meldeschluss der 1. Teilprüfung an der Meldestelle bekanntzugeben.
Laut Landessportgesetz werden die Tiroler Landesmeisterschaften im Pferdesport in folgenden
Sparten in der allgem. Klasse ausgetragen:
Dressurreiten
Springreiten
Vielseitigkeit
Fahren (Ein- und Zweispänner)
Voltigieren
Distanzreiten
Westernreiten (Reining)
Islandpferdereiten (4- und 5-Gang gesamt)
Orientierungsreiten
in den Klassen: Kleine/Mittlere Tour, Jugend, Junioren, Junge Reiter, Pony, Kleinpferde, Haflinger,
Noriker, und den Sparten: Westernreiten (Trail, Pleasure, RanchRiding, All Around …) Working
Equitation sind es Tiroler Meisterschaften.
Sonst. spartenspezifische Meisterschaften gelten als Verbandsmeisterschaften (z.B.
Dressurmeisterschaft oder Springmeisterschaft…des TPSV, der ländl. Reiter …), nicht als
Landesmeisterschaften.
Die Vergabe eines Meistertitels ist nur dann möglich, wenn in der jeweiligen Disziplin mindestens 3
Bewerber (Mannschaften) an den Start gehen und den ersten Umlauf mit Wertungsergebnis
beenden. Davon abweichende Durchführungsbestimmungen werden von der LSO nicht anerkannt
und können nur als interne Meisterschaften des Spartenreferates gelten (ohne Ehrung des TPSV).
Für die Verleihung der Meistertitel muss der Sportler analog zu § 52.2. ÖTO an der Siegerehrung mit
Pferd teilnehmen, dies gilt auch für die Medaillenränge. Kommt ein Teilnehmer seiner Pflicht, an der
Siegerehrung teilzunehmen, nicht nach, so ist er von der Platzierung auszuschließen. Die nächsten
Teilnehmer rücken entsprechend nach, sind jedoch von der Teilnahme an der Siegerehrung
entbunden.
Der Tiroler Pferdesportverband stellt für den jeweiligen Tiroler Meister eine Schärpe zur Verfügung,
sowie Medaillen für den 1. – 3. Platz.
Für die Teilnahme an Meisterschaften ist keine Qualifikation erforderlich.
Für die Vergabe des Meistertitels werden keine Mindestleistungen verlangt, doch müssen in den
Bewerben die Bedingungen des § 52/3 der ÖTO „Platzierungsgrundsätze“ erfüllt sein.
Die Meisterschaftspferde dürfen während der gesamten Dauer des Turniers nur von den
Meisterschaftsteilnehmern selbst geritten bzw. gefahren werden, außer die besonderen
Bestimmungen der einzelnen Sparten sehen anderes vor. Außer bei ausdrücklicher Bekanntgabe in
der Ausschreibung müssen die Pferde n i c h t während der gesamten Turnierdauer am
Austragungsort verbleiben.
Alle Veranstalter von Meisterschaftsbewerben haben in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen
Spartenreferenten die Ausschreibung zu erarbeiten und rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen,
eventuelle Sponsorenauflagen zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass während des betreffenden
Turniers diese Meisterschaftsbedingungen im Turnierbüro aufliegen. Als Turnierbeauftragter sollte
möglichst kein Tiroler Richter eingesetzt werden.
Für alle Meisterschaftsbewerbe sind die ÖTO und das Aufgabenheft für Dressurprüfungen in der jeweils aktuellen Fassung maßgebend.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind:
Alle Reiter, Fahrer, Voltigierer mit Österreichischer Staatsbürgerschaft, die einem dem Tiroler
Pferdesportverband angeschlossenen Verein als Stamm-Mitglied angehören, sowie ausländische
Staatsbürger, die zumindest 3 Jahre Stammmitglied beim Tiroler Pferdesportverband sind und ihren
aktuellen Wohnsitz in Tirol haben. Sie müssen eine für das Kalenderjahr gültige Startberechtigung
besitzen, die lt. ÖTO der Sparte und Klasse entspricht.
In einem Jahr kann pro Sparte nur in einer Altersklasse teilgenommen werden. Pony-/Haflinger-
/Norikerreiter dürfen mit einem anderen Pferd auch bei den Allgem. Meisterschaften der selben
Sparte teilnehmen, mit dem gleichen Pferd/Pony nur dann, wenn die Meisterschaften nicht am
selben Turnier stattfinden.
Alle an den Tiroler Landesmeisterschaften und Tiroler Meisterschaften teilnehmenden
Pferde müssen in der Pferdekartei des Österr. Pferdesportverbandes zur Registrierung angemeldet
sein (als Nachweis gilt der Eingangsstempel des OEPS). Teilnahmeberechtigt sind Pferde aller
Rassen, außer die Bestimmungen der einzelnen Sparten sehen anderes vor.
Alle diese Teilnahmebedingungen müssen nachweislich spätestens bis zum Nennungsschluss der
jeweiligen Meisterschaft gegeben sein.
§3 Altersklassen
Die Einteilung der Altersklassen ist mit § 12 der ÖTO geregelt.